Branchen / Gastronomie und Hotellerie

Hotel oder Restaurant: Zuerst zählt, wem der Standort gehört.

In Gastronomie und Hotellerie hängt fast alles am Standort. Gehört Ihnen die Immobilie, verkaufen Sie anders, als wenn Sie pachten. Und ein Pachtvertrag geht selten ohne den Verpächter auf einen Käufer über. Damit fangen wir an.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Standort und PachtvertragLage, Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen und Höhe der Pacht. Ein Käufer investiert nur, wenn er den Standort lange genug sicher hat. Bei Hotels kommt die Frage hinzu, ob Betrieb und Immobilie zusammen oder getrennt verkauft werden.
  2. Zahlen, die sich nachvollziehen lassenWareneinsatz, Personalkosten, Auslastung und Zimmerpreis, Umsatz je Standort in der Systemgastronomie. Käufer und ihre Banken verlassen sich nur auf das, was Kasse und Buchhaltung belegen.
  3. Ein Betrieb, der ohne Sie öffnetKüchenchef, Betriebsleiter, Empfang, eingespielte Schichten. Steht der Inhaber selbst jeden Abend am Pass oder am Empfang, fragen Käufer, was nach der Übergabe passiert.
  4. Stammgäste und feste KundenIm Restaurant die Stammgäste, im Hotel Firmenkunden und wiederkehrende Gruppen, im Catering Rahmenverträge mit Unternehmen und Kantinen, im Reisebüro langjährige Kunden. Im Liefergeschäft zählt, wie viel Bestellung direkt kommt und wie viel über Plattformen.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie und Touristik kommen meist drei Gruppen infrage. Beteiligungsgesellschaften treten vor allem bei Unternehmen mit mehreren Standorten auf.

  • Gastronomen und Hoteliers mit mehreren BetriebenBetreiber aus Ihrer Region oder Ihrem Segment, die einen weiteren Standort suchen. Sie kennen das Geschäft und entscheiden meist schnell, ob ein Haus zu ihnen passt.
  • Gruppen und SystemeHotelgruppen, Catering-Unternehmen, Reisebüroketten und Franchisenehmer mit mehreren Standorten. In der Systemgastronomie hat der Franchisegeber bei der Auswahl des Käufers meist ein Wort mitzureden.
  • Nachfolger aus dem Betrieb oder GründerDer Küchenchef, die Betriebsleiterin oder ein erfahrener Gastronom, der sich selbstständig machen will. Oft braucht es dafür eine Finanzierung und eine längere Einarbeitung durch Sie.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Pacht, Miete und der VerpächterÜbernimmt ein Käufer Ihren Betrieb, muss der Verpächter dem Eintritt in den Vertrag in der Regel zustimmen. Oft wird bei dieser Gelegenheit neu verhandelt. Gehört Ihnen die Immobilie, können Sie sie mitverkaufen oder an den Käufer verpachten. Beides verändert Preis und Käuferkreis.
  2. Die Gaststättenerlaubnis hängt an Person und RäumenSie geht nicht auf den Käufer über. Der neue Betreiber muss je nach Bundesland eine eigene Erlaubnis beantragen oder den Betrieb anzeigen und seine Zuverlässigkeit nachweisen. Das sollte vor dem Übergabetag geregelt sein.
  3. Bindungen an Brauerei, Lieferanten und FranchisegeberBierlieferungsverträge, Darlehen der Brauerei, geliehenes Inventar und Franchiseverträge binden auch den Käufer oder müssen abgelöst werden. Wir stellen diese Verträge früh zusammen, damit sie in der Prüfung durch den Käufer keine Überraschung sind.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Ich bin Pächter. Kann ich meinen Betrieb überhaupt verkaufen?

Ja. Sie verkaufen dann Inventar, Namen, Gästestamm und einen eingeführten Betrieb, nicht die Immobilie. Voraussetzung ist, dass der Käufer in Ihren Pachtvertrag eintreten kann oder einen neuen bekommt. Dafür braucht es in der Regel den Verpächter. Wir empfehlen, dieses Gespräch gut vorzubereiten, bevor Käufer angesprochen werden.

Mir gehört die Hotelimmobilie. Soll ich sie mitverkaufen oder verpachten?

Beides ist möglich. Verkaufen Sie Betrieb und Immobilie zusammen, brauchen Sie einen Käufer, der beides finanzieren kann. Behalten Sie die Immobilie und verpachten sie, wird der Kreis der Käufer größer, und Sie haben laufende Einnahmen. Dafür tragen Sie weiter das Risiko des Eigentümers. Was für Sie passt, hängt auch von Ihrer steuerlichen Situation ab.

Geht meine Gaststättenerlaubnis auf den Käufer über?

Nein. Die Erlaubnis ist an Ihre Person und an die Räume gebunden. Der Käufer muss sich selbst um die Erlaubnis kümmern oder den Betrieb anzeigen. Welche Regel gilt, hängt vom Bundesland ab. Ist Ihr Betrieb eine Gesellschaft und werden die Anteile verkauft, bleibt die Gesellschaft Inhaberin. Neue Geschäftsführer sind der Behörde aber zu melden.

Wie wird ein Gastronomiebetrieb oder Hotel bewertet?

Am Anfang steht meist das Betriebsergebnis der letzten Jahre. Einmalige Effekte werden herausgerechnet, für Ihre eigene Arbeit wird ein angemessener Lohn angesetzt. Darauf wenden Käufer einen Faktor an. Er hängt von Standort, Pachtvertrag, Zustand des Hauses und Abhängigkeit vom Inhaber ab. Eine eigene Immobilie wird gesondert bewertet. Wo Ihr Haus dabei liegt, klären wir kostenfrei in der ersten Analyse.

Ich führe ein Reisebüro oder einen Cateringbetrieb. Gilt das auch für mich?

Im Grundsatz ja, der Schwerpunkt ist ein anderer. Im Catering achten Käufer auf Rahmenverträge, Produktionsküche und Fuhrpark. Im Reisebüro zählen Stammkunden, Firmenkunden und die Verträge mit Veranstaltern und Kooperationen. Wer selbst Pauschalreisen veranstaltet, muss Kundengelder gegen Insolvenz absichern. Auch das sieht sich ein Käufer an.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
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