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Reisebüro vermittelt, Veranstalter haftet: Käufer trennen beides.

Reisebüro und Reiseveranstalter sind verschiedene Geschäfte: Das Büro vermittelt und lebt von Provisionen, der Veranstalter stellt Reisen zusammen und haftet dafür. Käufer sind in der Touristik derzeit wählerisch und wollen sehen, wie treu Ihre Kunden sind und wie viel Ergebnis wirklich bleibt.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Stammkunden und FirmenkundenWie viele Kunden buchen regelmäßig wieder, wie alt sind sie, wie gepflegt ist die Kundendatei? Geschäftsreisen für Firmenkunden und Gruppenreisen für Vereine sind für Käufer besonders greifbar.
  2. Provisionen und PartnerWelche Veranstalter bringen den Umsatz, welche Provisionsstufen erreichen Sie, welcher Kooperation oder Kette gehören Sie an? Käufer prüfen, ob diese Bedingungen nach einem Verkauf bestehen bleiben.
  3. Beim Veranstalter: Kontingente und AnzahlungenEigene Reisen bedeuten Einkaufsrisiko und Haftung. Käufer sehen sich die Verträge mit Hotels und Busunternehmen an, außerdem die Anzahlungen der Kunden. Dieses Geld ist noch nicht verdient und wird beim Kaufpreis berücksichtigt.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Käufer sind Reisebüroketten und Inhaber mit mehreren Büros, die einen Kundenstamm in der Region übernehmen wollen, spezialisierte Veranstalter, die ein Zielgebiet oder eine Zielgruppe ergänzen, und langjährige Mitarbeiter. Alle sehen genau hin, wie viel Geschäft an das Internet verloren geht und was bleibt.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Absicherung der KundengelderWer Pauschalreisen veranstaltet, muss die Zahlungen der Kunden gegen die eigene Insolvenz absichern, über den Reisesicherungsfonds oder, bei kleineren Veranstaltern, über eine Versicherung oder Bankbürgschaft. Käufer prüfen, ob die Absicherung lückenlos bestand und welche Sicherheiten dafür gestellt sind.
  2. Agenturverträge und ZulassungenAgenturverträge mit Veranstaltern, die Mitgliedschaft in einer Kooperation und eine Zulassung zum Verkauf von Flugscheinen sind an Ihr Unternehmen gebunden. Bei einem Eigentümerwechsel wollen die Vertragspartner meist informiert werden oder zustimmen.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Mein Büro ist klein. Gibt es dafür überhaupt Käufer?

Für einen treuen Kundenstamm meist ja, häufig ein Büro aus der Nachbarschaft oder eine Mitarbeiterin. Bezahlt wird vor allem für Kunden, die nachweislich wiederkommen. Was Ihr Kundenstamm einem Nachfolger wert sein kann, schätzen wir kostenfrei mit Ihnen ein.

Darf ich meine Kundendatei einfach übergeben?

Beim Verkauf der Anteile an Ihrer Gesellschaft bleiben die Daten im Unternehmen. Übernimmt ein Käufer nur den Kundenstamm, setzt der Datenschutz Grenzen. Häufig schreiben Inhaber ihre Kunden an, stellen den Nachfolger vor und bitten um Zustimmung. Welcher Weg bei Ihnen trägt, lassen Sie rechtlich prüfen.

Ich veranstalte eigene Busreisen. Was ist mit bereits gebuchten Reisen?

Sie müssen durchgeführt werden. Werden die Anteile verkauft, bleibt Ihr Unternehmen Vertragspartner der Reisenden, und für sie ändert sich nichts. Übernimmt ein Käufer nur den Betrieb, braucht es für den Wechsel des Veranstalters die Zustimmung der Kunden. Im Kaufvertrag wird festgelegt, wem Anzahlungen und Ergebnis dieser Reisen zustehen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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