Branchen / Großhandel und Distribution

Im Großhandel hängt der Wert an Vertriebsrechten und Stammkunden.

Ein Großhändler lebt von Beziehungen nach zwei Seiten. Käufer wollen wissen, ob Ihre Vertriebsrechte, Konditionen und Stammkunden am Unternehmen hängen oder an Ihnen persönlich. Das gilt für Industriebedarf und Technik ebenso wie für Konsumgüter, Foodservice, Baustoffe und den Pharmahandel.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Lieferanten und VertriebsrechteWelche Marken führen Sie, mit welchen Verträgen, mit welchem Gebietsschutz? Im Technik-Großhandel und beim Industriebedarf sind Vertriebsrechte oft der Kern des Wertes. Käufer lesen nach, was darin zum Inhaberwechsel steht.
  2. Kunden, die regelmäßig bestellenHandwerker im Baustoffhandel, Gastronomen und Kantinen im Foodservice, Instandhalter in der Industrie, Apotheken im Pharmahandel. Käufer schauen auf Bestellrhythmus, Streuung und darauf, wer im Unternehmen die Kunden betreut.
  3. Lager und gebundenes KapitalUmschlag, Altbestände, Forderungen und Zahlungsziele bei Lieferanten. Käufer rechnen genau, wie viel Geld im laufenden Geschäft steckt.
  4. Rohertrag und EigenleistungWer nur durchhandelt, steht unter Druck durch Direktvertrieb der Hersteller und Onlinehandel. Käufer suchen, was Sie darüber hinaus leisten: Beratung, Zuschnitt, Konfektionierung, Lieferung auf die Baustelle, Kühlkette, Bestellsysteme beim Kunden.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Großhändler kommen meist drei Gruppen infrage. Welche passt, hängt von Ihrem Sortiment und davon ab, was Ihnen nach dem Verkauf wichtig ist.

  • Großhändler und HandelsgruppenGrößere Händler, die eine Region, ein Sortiment oder einen Kundenstamm hinzugewinnen wollen. Im Baustoffhandel und im Foodservice geht es häufig um Standorte und Liefergebiete.
  • BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die mehrere spezialisierte Händler zu einer Gruppe zusammenführen, etwa im Industriebedarf oder im Technik-Großhandel. Name, Standort und Führung bleiben häufig bestehen.
  • Nachfolger aus dem Unternehmen oder von außenEin Vertriebsleiter, Prokurist oder eine Führungskraft von außen übernimmt, oft gemeinsam mit einem Investor. Wichtig ist, dass Lieferanten und Warenkreditversicherer den Wechsel mittragen.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Klauseln zum InhaberwechselVertriebs- und Lieferantenverträge enthalten häufig ein Kündigungs- oder Zustimmungsrecht für den Fall, dass der Inhaber wechselt. Das gilt oft auch für die Mitgliedschaft in einer Einkaufskooperation. Wir lesen diese Verträge mit Ihnen, bevor wir Käufer ansprechen.
  2. Erlaubnisse im Pharma- und LebensmittelhandelDer Großhandel mit Arzneimitteln braucht eine behördliche Erlaubnis. Sie gilt für eine bestimmte Betriebsstätte und setzt eine verantwortliche Person voraus. Im Foodservice kommen Anforderungen an Hygiene, Kühlkette und bei tierischen Lebensmitteln an die Zulassung des Betriebs dazu.
  3. Lagerimmobilie und StandortGehören Halle und Grundstück Ihnen privat oder dem Unternehmen? Ob sie mitverkauft oder vermietet werden, verändert Preis und Käuferkreis. Im Baustoffhandel ist der Standort mit Freilager und Anbindung oft selbst ein Kaufgrund.

Die professionelle Beratung und starke Unterstützung durch CARL und Dr. Michael Kost über den gesamten Prozess hinweg haben zu einem optimalen Ergebnis für alle Beteiligten geführt. Wir haben eine Partnerschaft gefunden, die perfekt mit unseren Visionen und Werten übereinstimmt.

Amanda Wyatt
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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Wie bewerten Käufer einen Großhandel?

Im Großhandel beginnt die Rechnung meist beim Betriebsergebnis der letzten Jahre, bereinigt um Einmaliges und um Ihr Geschäftsführergehalt. Darauf wenden Käufer einen Faktor an, der von Rohertrag, Kundenstreuung, Vertriebsrechten und Ihrer eigenen Rolle abhängt. Zusätzlich wird vereinbart, wie viel Lager und Forderungen zum Stichtag im Unternehmen sein müssen. Die kostenfreie Analyse zeigt, wie ein Käufer Ihren Großhandel heute rechnen würde.

Wird mein Warenlager extra bezahlt?

Meist nicht gesondert. Ein für den Betrieb übliches Lager gilt als Teil des Unternehmens und ist im Kaufpreis enthalten. Liegt der Bestand zum Stichtag darüber oder darunter, wird der Preis in der Regel angepasst. Alte und schwer verkäufliche Ware bewerten Käufer vorsichtig. Es lohnt sich, das Lager vor dem Verkauf zu bereinigen.

Meine wichtigsten Lieferanten kennen mich seit Jahrzehnten. Bleiben die Verträge bestehen?

Bei einem Verkauf der Anteile bleibt Ihr Unternehmen Vertragspartner. Viele Vertriebsverträge geben dem Lieferanten aber ein Kündigungsrecht, wenn der Inhaber wechselt. Wir planen mit Ihnen, wann und wie Sie die wichtigsten Lieferanten einbinden. Bis Sie es freigeben, erfährt kein Lieferant davon.

Ich betreibe einen Pharmagroßhandel. Kann den jeder kaufen?

Ein Verbot für bestimmte Eigentümer wie bei Apotheken gibt es im Großhandel nicht. Die Großhandelserlaubnis lautet aber auf das Unternehmen und seine Betriebsstätte und verlangt eine verantwortliche Person mit Sachkenntnis. Bei einem Verkauf der Anteile bleibt sie in der Regel bestehen. Änderungen bei den verantwortlichen Personen sind der Behörde anzuzeigen.

Hersteller verkaufen immer mehr direkt. Findet sich für einen Händler noch ein Käufer?

Ja, wenn erkennbar ist, wofür Ihre Kunden Sie brauchen. Käufer suchen Händler mit eigener Leistung: Verfügbarkeit vor Ort, Beratung, Bearbeitung, verlässliche Belieferung. Reine Preisvermittler haben es schwerer.

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