Branchen / Mobilität und Verkehr

Ihre Genehmigungen entscheiden, wie Sie verkaufen.

Im Personenverkehr fährt niemand ohne Genehmigung, und eine Genehmigung lässt sich nicht einfach weiterreichen. Die Behörde spricht mit. Wer das von Anfang an einplant, verkauft ohne böse Überraschung. Dazu kommen Verkehrsverträge, Fahrzeuge und Fahrer.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Genehmigungen und ihre LaufzeitLinienkonzessionen, Genehmigungen für Taxi, Mietwagen und Gelegenheitsverkehr sind befristet. Käufer fragen, wie lange sie noch laufen und wie die Aussichten auf Wiedererteilung stehen. Bei Sharing-Angeboten fragen sie nach den Vereinbarungen mit den Städten, in denen die Fahrzeuge stehen.
  2. Verkehrsverträge und AuftraggeberVerträge mit Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden, Schülerverkehr, Krankenfahrten mit den Kassen, Aufträge als Subunternehmer, Verträge mit Flughäfen und Fluggesellschaften. Käufer sehen auf Restlaufzeit und darauf, was bei der nächsten Ausschreibung passiert.
  3. Fuhrpark und BetriebshofAlter, Laufleistung, Antriebe, Finanzierung oder Leasing. Käufer rechnen mit, was sie in den nächsten Jahren ersetzen müssen, auch wegen der Vorgaben zu emissionsarmen Fahrzeugen in Ausschreibungen. Ein eigener Betriebshof mit Werkstatt ist ein Wert für sich.
  4. FahrpersonalFahrer sind knapp. Käufer wollen wissen, wie viele Sie fest beschäftigen, wie alt die Belegschaft ist und wie Sie Nachwuchs gewinnen. Ein Betrieb mit vollständig besetzten Dienstplänen ist im Vorteil.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Verkehrsunternehmen kommen meist drei Gruppen infrage. Jeder Käufer muss die Voraussetzungen erfüllen, die die Genehmigungsbehörde an einen Unternehmer stellt.

  • Verkehrsunternehmen aus der Region und größere GruppenBusunternehmen, Taxi- und Mietwagenbetriebe oder Bahnunternehmen, die Linien, Fahrzeuge und Fahrer hinzugewinnen wollen. Sie kennen die Behörden und Auftraggeber und sind der häufigste Käufer.
  • BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die regionale Bus- und Verkehrsbetriebe zu Gruppen zusammenführen oder in Sharing-Angebote und Dienstleister an Flughäfen investieren. Sie suchen langfristige Verträge und eine Führung, die bleibt.
  • Nachfolger aus Familie oder BetriebEin Betriebsleiter, ein Disponent oder ein Familienmitglied übernimmt. Er muss selbst zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig im Sinne des Personenbeförderungsrechts sein.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Die Behörde muss der Übertragung zustimmenNach dem Personenbeförderungsgesetz braucht die Übertragung einer Genehmigung die Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Taxigenehmigungen dürfen nur zusammen mit dem ganzen Unternehmen oder mit wesentlichen, abgrenzbaren Teilen übertragen werden. Werden die Anteile an Ihrer Gesellschaft verkauft, bleibt sie Inhaberin der Genehmigungen. Die Behörde prüft dann in der Regel die neue Führung.
  2. Verkehrsverträge enden und werden neu vergebenIm Linienverkehr hängt der Wert Ihres Betriebs stark an Verträgen, die nach Ablauf neu ausgeschrieben oder vergeben werden. Manche Verträge enthalten außerdem Regeln für den Wechsel des Inhabers. Käufer bezahlen für das, was gesichert ist. Der Zeitpunkt des Verkaufs im Verhältnis zur Vertragslaufzeit ist deshalb wichtig.
  3. Bahn und Flughafen haben eigene ZulassungenPrivate Bahnunternehmen brauchen eine Unternehmensgenehmigung und eine Sicherheitsbescheinigung. Bodendienste arbeiten auf Grundlage einer Zulassung durch den Flughafen, ihr Personal wird auf Zuverlässigkeit überprüft. Beides grenzt den Käuferkreis ein und gehört früh in die Planung.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Kann ich meine Taxikonzessionen einzeln verkaufen?

Nein, nicht losgelöst vom Betrieb. Das Gesetz lässt die Übertragung nur zu, wenn zugleich das ganze Unternehmen oder ein wesentlicher, abgrenzbarer Teil davon übergeht. Außerdem muss die Genehmigungsbehörde zustimmen und den Erwerber prüfen. Verkauft wird also Ihr Betrieb mit Fahrzeugen, Fahrern, Kunden und Anschluss an die Zentrale.

Mein Verkehrsvertrag läuft in absehbarer Zeit aus. Ist mein Betrieb dann noch etwas wert?

Ja, aber Käufer bewerten vorsichtiger. Sie fragen, wie Ihre Aussichten bei der Neuvergabe stehen und was ohne den Vertrag bleibt: Fahrzeuge, Betriebshof, Fahrer, andere Aufträge. Wer kurz nach einer gewonnenen Vergabe verkauft, hat die stärkere Position. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Zeitpunkt für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

Ich fahre überwiegend als Subunternehmer. Interessiert das Käufer?

Ja, vor allem wegen Fahrern, Fahrzeugen und Betriebshof. Käufer sehen aber, dass Sie von wenigen Auftraggebern abhängen und meist kurze Laufzeiten haben. Sie wollen verstehen, wie lange die Zusammenarbeit besteht und wie fest sie ist. Ein naheliegender Käufer ist manchmal der Auftraggeber selbst. Ob Sie das möchten, entscheiden Sie.

Meine Fahrzeuge sind finanziert oder geleast. Was heißt das für den Verkauf?

Das ist üblich und kein Hindernis. Beim Verkauf der Anteile laufen die Verträge in der Gesellschaft weiter, manche Banken und Leasinggeber wollen dem Wechsel aber zustimmen. Im Kaufpreis werden Finanzschulden berücksichtigt. Eine Übersicht mit Restlaufzeiten und Restwerten für jedes Fahrzeug gehört deshalb zu den ersten Unterlagen, die wir mit Ihnen zusammenstellen.

Was passiert mit meinen Fahrern?

Bei einem Verkauf der Anteile laufen die Arbeitsverträge weiter. Geht der Betrieb auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit. Für Käufer sind Ihre Fahrer meist ein Hauptgrund für den Kauf. Wem Sie Ihren Betrieb anvertrauen, entscheiden Sie. Das beste Gebot muss dabei nicht gewinnen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

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Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

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