Branchen / Finanzdienstleistungen
Ein Käufer bezahlt für Kunden, die bleiben.
Ein Käufer bezahlt für Kunden, die bleiben, und für Vergütungen, die weiterlaufen. Ob das gelingt, hängt an Verträgen, Erlaubnissen und an der Übergabe. Bei Instituten mit eigener Lizenz spricht außerdem die Aufsicht mit.
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Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Laufende Vergütung aus dem BestandBeim Versicherungsmakler die Bestandscourtage, bei der Vermögensverwaltung die laufende Vergütung auf das betreute Vermögen. Käufer unterscheiden genau zwischen wiederkehrenden Einnahmen und einmaligen Abschlussprovisionen.
- Wer Ihre Kunden sindGewerbe- oder Privatkunden, Sach- oder Lebensversicherung, das Alter der Kunden und die Größe der Depots. Hängt viel Vergütung an wenigen Kunden oder an einem Versicherer, fragen Käufer nach.
- Bindung an Berater und InhaberKunden vertrauen Personen. Käufer wollen sehen, dass Mitarbeiter eigene Kundenbeziehungen führen und bleiben. Im Finanzvertrieb kommt die Frage hinzu, wie fest die Vermittler an Ihr Haus gebunden sind.
- Erlaubnisse und saubere AktenGültige Erlaubnisse, vollständige Beratungsdokumentation, Maklerverträge mit Einwilligungen der Kunden, offene Haftungsfälle. Bei FinTechs fragen Käufer zusätzlich, ob eine eigene Lizenz besteht oder das Geschäft über einen Partner mit Lizenz läuft.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Für Makler, Vermögensverwalter und Vertriebe kommen meist drei Gruppen infrage. Bei Banken und anderen lizenzierten Instituten ist der Kreis enger, weil ein Käufer vor der Aufsicht bestehen muss.
- Größere Häuser aus Ihrer BrancheMaklerunternehmen, Vermögensverwalter oder Vertriebe, die Bestände, Berater oder eine Region hinzugewinnen wollen. Sie kennen das Geschäft und können Bestände meist ohne großen Aufwand weiterführen.
- Beteiligungsgesellschaften und ihre GruppenInvestoren, die Maklerunternehmen oder Vermögensverwalter zu Gruppen zusammenführen. Häufig bleiben Name, Standort und Führung zunächst bestehen.
- Nachfolger aus dem eigenen HausEin langjähriger Mitarbeiter oder ein jüngerer Partner übernimmt, oft schrittweise. Die Kunden kennen ihn bereits. Er braucht die nötigen Erlaubnisse und meist eine Finanzierung.
Besonderheiten
Was in Ihrer Branche
dazukommt.
- Bestand übertragen oder Anteile verkaufenVerkaufen Sie die Anteile an Ihrer Gesellschaft, bleiben Maklerverträge und Courtagezusagen in der Regel bestehen. Wird nur der Bestand übertragen, müssen die Kunden meist einwilligen, schon wegen des Datenschutzes. Auch die Versicherer müssen die Bestände auf den Käufer umschlüsseln. Das klären wir vor der ersten Ansprache.
- Wem der Bestand gehörtEin Makler verfügt in der Regel über seinen Bestand. Bei gebundenen Vermittlern und Handelsvertretern liegt der Bestand meist beim Versicherer oder beim Vertrieb. Was Sie dann verkaufen können, steht in Ihrem Vertretervertrag. Wir sehen ihn uns mit Ihnen an, bevor Sie Erwartungen aufbauen.
- Die Aufsicht prüft den KäuferWer eine bedeutende Beteiligung an einer Bank, einem Wertpapierinstitut oder einem Zahlungsinstitut erwerben will, muss das der Aufsicht vorher anzeigen. Sie prüft den Erwerber und kann den Erwerb untersagen. Das braucht Zeit und gehört von Anfang an in den Ablauf.
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Soll ich nur meinen Bestand verkaufen oder das ganze Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Rechtsform und von den Käufern ab. Der Verkauf der Anteile an einer Gesellschaft lässt Verträge und Courtagezusagen meist unberührt. Die Übertragung eines Bestands ist aufwendiger, weil Kunden und Versicherer mitwirken müssen. Sie ist aber oft der einzige Weg, wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind. Beides hat steuerliche Folgen, die Ihr Steuerberater früh prüfen sollte.
Müssen meine Kunden dem Verkauf zustimmen?
Bei einem Verkauf der Anteile bleibt Ihr Unternehmen Vertragspartner, eine Zustimmung ist dann in der Regel nicht nötig. Geht der Bestand auf einen anderen Makler über, braucht es meist die Einwilligung der Kunden oder eine passende Klausel im Maklervertrag. Käufer prüfen deshalb, wie Ihre Maklerverträge formuliert sind.
Wie wird ein Maklerbestand bewertet?
Bei Maklerbeständen rechnen Käufer meist mit der wiederkehrenden Bestandscourtage und wenden darauf einen Faktor an. Er hängt von den Sparten, der Kundenstruktur, dem Alter der Kunden, der Qualität der Daten und der Bindung an Ihre Person ab. Bei größeren Unternehmen rechnen Käufer mit dem Betriebsergebnis. Wo Ihr Bestand in dieser Rechnung liegt, zeigt die kostenfreie Analyse.
Meine Vermögensverwaltung hat eine Erlaubnis der BaFin. Was ändert das beim Verkauf?
Der Käufer muss den geplanten Erwerb der Aufsicht anzeigen und wird von ihr geprüft, bevor der Verkauf vollzogen werden darf. Auch neue Geschäftsleiter müssen fachlich geeignet und zuverlässig sein. Das grenzt den Käuferkreis ein und verlängert den Ablauf. Käufer, die selbst bereits beaufsichtigt werden, tun sich damit leichter.
Kann ich nach dem Verkauf weiter Kunden betreuen?
Ja, und viele Käufer wünschen sich das. Ihre Kunden bleiben eher, wenn Sie den Übergang begleiten. In welcher Rolle und wie lange, wird im Kaufvertrag vereinbart. Sagen Sie uns früh, was Sie sich vorstellen. Es beeinflusst, welcher Käufer zu Ihnen passt.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.