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Ihre Kunden vertrauen Ihnen ihr Vermögen an. Und Ihrem Nachfolger?

Unabhängige Vermögensverwalter sind gefragt, weil die Vergütung auf das betreute Vermögen jedes Jahr wiederkehrt. Wie der Verkauf abläuft, hängt davon ab, ob Sie mit einer Erlaubnis der BaFin arbeiten oder mit einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Mögliche Käufer

Wer kaufen
darf.

In diesem Feld kaufen Gruppen und Beteiligungsgesellschaften aktiv und führen Vermögensverwalter unter einem Dach zusammen. Daneben kommen größere Vermögensverwalter, Privatbanken und jüngere Partner aus dem eigenen Haus infrage. Bei einer Erlaubnis der BaFin muss ein Käufer die Prüfung durch die Aufsicht bestehen.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. BaFin oder GewerbeordnungWer Vermögen mit eigenem Entscheidungsspielraum verwaltet, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Der Erwerb einer bedeutenden Beteiligung ist dann vorher anzuzeigen, und die Aufsicht prüft den Käufer. Finanzanlagenvermittler und Honorarberater arbeiten mit einer Erlaubnis nach § 34f oder § 34h der Gewerbeordnung. Sie ist an den Inhaber oder die Gesellschaft gebunden, ein Nachfolger braucht seine eigene.
  2. Verträge mit den KundenVermögensverwaltungsverträge können Kunden in der Regel kurzfristig beenden. Beim Verkauf der Anteile bleiben die Verträge bestehen, bei einer Übertragung auf einen anderen Verwalter muss jeder Kunde zustimmen. In beiden Fällen entscheidet die persönliche Überleitung.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Betreutes Vermögen und VergütungWie hoch ist die laufende Vergütung, wie viel davon ist erfolgsabhängig, wie viel stammt aus Provisionen? Käufer bezahlen vor allem für das, was unabhängig von der Börsenlage wiederkehrt.
  2. KundenstrukturAlter der Kunden, Größe der Depots, Anteil der größten Familien. Käufer fragen, ob die nächste Generation bereits Kunde ist oder ob das Vermögen im Erbfall abwandert.
  3. Berater und AnlageprozessFühren Mitarbeiter eigene Kundenbeziehungen? Gibt es einen nachvollziehbaren Anlageprozess, oder entscheidet allein der Inhaber? Beides bestimmt, wie viel beim Käufer ankommt.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Ich führe ein Family Office für wenige Familien. Ist das verkäuflich?

Nur, wenn die Familien mitgehen. Bei sehr wenigen Auftraggebern sprechen Käufer vor dem Abschluss mit ihnen, selbstverständlich erst mit Ihrer Zustimmung. Realistisch sind häufig eine schrittweise Übergabe an einen Partner oder der Anschluss an ein größeres Haus. Welche Lösung zu Ihren Familien passt, lässt sich im kostenfreien ersten Gespräch eingrenzen.

Behält mein Haus nach dem Verkauf an eine Gruppe seinen Namen und seine Anlagepolitik?

Das ist je nach Käufer sehr verschieden. Manche Gruppen lassen Name, Standort und Anlageentscheidungen beim bisherigen Team, andere vereinheitlichen. Fragen Sie danach, bevor Sie über den Preis sprechen. Sie wählen den Käufer, und Ihre Kunden dürfen Ihnen dabei wichtiger sein als das höchste Gebot.

Ich bin Geschäftsleiter meines Instituts. Was heißt das für die Übergabe?

Ein Institut mit Erlaubnis der BaFin braucht geeignete Geschäftsleiter. Scheiden Sie aus, muss der Nachfolger fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Aufsicht angezeigt werden. Das ist lösbar, braucht aber Vorlauf. Ein zweiter Geschäftsleiter, der schon heute im Amt ist, macht den Verkauf deutlich leichter.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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