Branchen / Produktion und Fertigung / Verteidigung und Wehrtechnik

Beim Verkauf Ihres Unternehmens entscheidet ein Dritter mit: der Staat.

In der Wehrtechnik bestimmt auch die Genehmigung, wer kaufen kann. Wer das von Anfang an einplant, spricht die richtigen Käufer an und erlebt später keine Überraschung.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Programme und AuftraggeberAn welchen Beschaffungsvorhaben hängen Ihre Umsätze, liefern Sie direkt an die Bundeswehr oder an einen Systemhersteller, und wie lange laufen die Verträge? Käufer wollen verstehen, was gesichert ist und was von künftigen Haushalten abhängt.
  2. Ausfuhrkontrolle im GriffKäufer prüfen, ob Ihre Güter richtig eingestuft sind, ob Ausfuhrgenehmigungen vorliegen und ob es einen Verantwortlichen und klare Abläufe gibt. Verstöße aus der Vergangenheit bleiben am Unternehmen hängen und treffen damit den Käufer. Deshalb sieht er hier sehr genau hin.
  3. Anteil ziviler KundenViele Mittelständler liefern in die Wehrtechnik und zugleich in zivile Branchen. Das Verhältnis bestimmt, welche Käufer infrage kommen. Manche Investoren dürfen nach ihren eigenen Regeln nicht in Rüstung investieren, andere suchen genau das.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Das Interesse an Unternehmen der Wehrtechnik ist derzeit groß. Realistisch sind vor allem deutsche und europäische Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie, größere Zulieferer sowie Beteiligungsgesellschaften, deren Regeln solche Investitionen zulassen. Bei Käufern aus dem Ausland prüft das Bundeswirtschaftsministerium den Erwerb.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Investitionsprüfung bei ausländischen KäufernStellt Ihr Unternehmen Rüstungsgüter her oder entwickelt es sie, muss ein ausländischer Käufer den Erwerb dem Bundeswirtschaftsministerium melden. Das gilt auch für Käufer aus der Europäischen Union und schon für Beteiligungen unterhalb der Mehrheit. Bis zur Freigabe darf der Kauf nicht vollzogen werden, und das Ministerium kann ihn untersagen oder an Auflagen knüpfen. Bei Gütern mit zivilem und militärischem Nutzen kann je nach Tätigkeit die allgemeine Prüfung für Käufer von außerhalb der Europäischen Union greifen.
  2. Technische Unterlagen in der Prüfung durch den KäuferAuch technische Unterlagen zu gelisteten Gütern können der Ausfuhrkontrolle unterliegen. Gegenüber einem ausländischen Interessenten gehören sie deshalb nicht ungeprüft in den Datenraum. Arbeitet Ihr Unternehmen mit Verschlusssachen, sollte der Eigentümerwechsel früh mit der zuständigen Stelle für den Geheimschutz besprochen werden.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

  • SPRiNTUS GmbHReinigungsgeräte2023an Kapital 1852
  • J. Köhle Vertriebs- und Produktions-GmbHLeichtmetallkomponenten2024an Invest AG
  • Rampp Maschinenbau GmbH & Co. KGMaschinenbauan AS-StahlCenter GmbH
Alle Transaktionen ansehen

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Darf ich an einen Käufer aus dem Ausland verkaufen?

Verboten ist es nicht, aber es wird geprüft. Bei Herstellern und Entwicklern von Rüstungsgütern muss jeder ausländische Käufer den Erwerb melden und die Freigabe abwarten, auch wenn er aus einem befreundeten Land kommt. Der Ausgang hängt vom Einzelfall ab. Wir besprechen mit Ihnen vor der Ansprache, welche Käufer realistisch sind, und empfehlen für diese Fragen früh einen Anwalt für Außenwirtschaftsrecht.

Bleiben unsere Genehmigungen nach dem Verkauf bestehen?

Verkaufen Sie die Anteile, bleibt Ihr Unternehmen Inhaber seiner Ausfuhrgenehmigungen. Wer Kriegswaffen herstellt, braucht dafür eine eigene Genehmigung, bei der es auch auf die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen ankommt. Wechseln diese Personen oder die Eigentümer, sollte das vorab mit der Behörde geklärt werden. Wird der Betrieb auf eine neue Gesellschaft übertragen, sind Genehmigungen in der Regel neu zu beantragen.

Wie bleibt der Verkauf in einer so kleinen Branche vertraulich?

Die erste Beschreibung lässt keine Rückschlüsse auf Programme oder Produkte zu. Wer Sie sind, erfährt ein Käufer erst, wenn Sie ihn freigegeben haben und er Verschwiegenheit zugesagt hat. In der Wehrtechnik stimmen wir zusätzlich mit Ihnen ab, welche Angaben aus Gründen der Geheimhaltung gar nicht weitergegeben werden dürfen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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Bewertung, Käuferrecherche und Verkaufszeitpunkt gehören zur kostenfreien Analyse.

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