Branchen / Energie und Versorgung
In der Energie zählt, was vertraglich gesichert ist.
Ein Windpark mit Vergütungsanspruch oder ein Messdienst mit laufenden Verträgen: Käufer zahlen für Erträge, die sie nachlesen können. Projekte in Entwicklung, Handelspositionen und Pläne bewerten sie vorsichtiger. Wir bereiten mit Ihnen auf, was bei Ihnen gesichert ist und was noch Chance ist.
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Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Gesicherte ErträgeBei erneuerbaren Energien sind es Vergütungsansprüche, Stromlieferverträge und Restlaufzeiten. Bei Messdiensten zählen Gerätebestand, Vertragslaufzeiten und Eichfristen, bei Ladeinfrastruktur die Standortverträge und die Auslastung.
- Rechte an Flächen und NetzanschlussPacht- und Nutzungsverträge, Dienstbarkeiten im Grundbuch, Netzanschlusszusagen und Genehmigungen. Bei Projektentwicklern ist das der Kern des Wertes. Lücken in dieser Kette fallen in der Prüfung durch den Käufer auf.
- Konzessionen und regulierter RahmenBei Netzbetreibern und Stadtwerken schauen Käufer auf Laufzeit und Bedingungen der Wegenutzungsverträge und auf die regulierten Erlöse. Konzessionen sind befristet und werden danach neu vergeben.
- Risiko im Handel und in der BeschaffungIm Energiehandel und im Vertrieb prüfen Käufer, wie Sie Mengen und Preise absichern, welche Positionen offen sind und welche Sicherheiten Ihre Handelspartner verlangen.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Für Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft kommen meist drei Gruppen infrage. Die Sparten unterscheiden sich stark, entsprechend auch die Käufer.
- Versorger und Unternehmen der BrancheRegionalversorger, Stadtwerke, größere Projektentwickler oder Messdienstleister, die Anlagen, Kunden oder Fachleute hinzugewinnen wollen. Stadtwerke suchen oft Partner aus der eigenen Welt.
- Infrastruktur- und BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die langfristig planbare Erträge suchen: Bestandsanlagen, Netzbeteiligungen, Messdienste, Lade- und Speicherinfrastruktur. Bei Dienstleistern bleibt die Führung vor Ort häufig bestehen.
- Nachfolger aus dem Unternehmen oder von außenBei Planungsbüros, Installationsbetrieben und kleineren Betreibergesellschaften übernimmt oft eine Führungskraft, allein oder mit einem Investor. Das Unternehmen bleibt eigenständig.
Besonderheiten
Was in Ihrer Branche
dazukommt.
- Kommunale GesellschafterIst eine Kommune an Ihrem Unternehmen beteiligt, entscheidet in der Regel der Gemeinderat über Verkauf oder neue Partner. Das Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslandes setzt den Rahmen. Solche Verfahren brauchen mehr Vorlauf.
- Genehmigungen und AnzeigenDer Betrieb eines Energieversorgungsnetzes braucht eine Genehmigung. Wer Haushaltskunden mit Energie beliefert, muss das der Bundesnetzagentur anzeigen. Bei einem Verkauf der Anteile bleibt Ihr Unternehmen Inhaber dieser Stellung. Bei Käufern von außerhalb der Europäischen Union kann zusätzlich eine Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium anstehen.
- Vergütung hängt an der AnlageDer gesetzliche Vergütungsanspruch ist an die Anlage und ihr Inbetriebnahmedatum gebunden, nicht an die Person des Betreibers. Ein Betreiberwechsel muss im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Flächen- und Wartungsverträge enthalten dagegen oft Klauseln zum Inhaberwechsel.
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
Paul Messdienste GmbHEnergieversorgungsbranche2020an AUCTUS Capital Partners AG
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Ich habe Projekte in Entwicklung, aber wenig im Betrieb. Zahlt ein Käufer dafür?
Käufer zahlen dafür, abgestuft nach Reife. Ein Projekt mit gesicherter Fläche, Genehmigung und Netzanschlusszusage ist viel mehr wert als eine frühe Planung. Häufig wird ein Teil des Kaufpreises erst fällig, wenn ein Projekt einen vereinbarten Stand erreicht.
Bleibt die gesetzliche Vergütung erhalten, wenn meine Anlagen den Betreiber wechseln?
In der Regel ja. Der Anspruch hängt an der Anlage und ihrem Inbetriebnahmedatum. Der neue Betreiber muss sich im Marktstammdatenregister eintragen und dem Netzbetreiber den Wechsel mitteilen. Genauer hinsehen sollten Sie bei Pachtverträgen und Finanzierungen, denn dort ist ein Wechsel oft an Zustimmungen geknüpft.
An unserem Unternehmen ist die Stadt beteiligt. Geht ein Verkauf überhaupt?
Er geht, folgt aber eigenen Regeln. Über die Anteile der Kommune entscheidet in der Regel der Gemeinderat, und die Kommunalaufsicht kann beteiligt sein. Private Mitgesellschafter können ihre Anteile meist verkaufen, häufig hat die Kommune aber ein Vorkaufs- oder Zustimmungsrecht aus dem Gesellschaftsvertrag. Wir lesen zuerst Ihren Gesellschaftsvertrag.
Wie bewerten Käufer ein Energieunternehmen?
Jede Sparte wird anders bewertet. Bestandsanlagen und Netze werden meist über die erwarteten Erträge der Restlaufzeit bewertet. Bei Dienstleistern, Messdiensten und Händlern ist das Betriebsergebnis der letzten Jahre der Ausgangspunkt, bereinigt um einmalige Effekte. Darauf wenden Käufer einen Faktor an. Wie Käufer Ihr Unternehmen einordnen würden, erfahren Sie in der kostenfreien Analyse.
Ich betreibe einen Messdienst. Worauf schauen Käufer bei mir?
Auf den Bestand an Liegenschaften und Geräten, die Laufzeiten der Verträge mit Hausverwaltungen und Eigentümern und den Anteil gemieteter Geräte. Wichtig ist auch, wie weit die Umstellung auf fernablesbare Geräte ist und wann Eichfristen ablaufen.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.