Branchen / Gesundheitswesen / Psychotherapeutische Praxen
Wenig Inventar, gefragter Sitz. Und den vergibt der Ausschuss.
Bewerber gibt es für psychotherapeutische Sitze meist genug. Die Schwierigkeit liegt im Verfahren: Der Zulassungsausschuss wählt den Nachfolger aus, und der Kaufpreis muss sich am Verkehrswert der Praxis messen lassen.
Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Käufer sind approbierte Psychotherapeuten oder entsprechend qualifizierte Ärzte, häufig Kollegen, die bisher angestellt, im Jobsharing oder in einer Privatpraxis arbeiten. Investoren spielen hier praktisch keine Rolle.
Was bei Ihnen dazukommt
- Halber Sitz und VerkehrswertEin voller Versorgungsauftrag lässt sich auf die Hälfte beschränken, und die frei werdende Hälfte kann ausgeschrieben werden. So können Sie schrittweise aufhören. Im Auswahlverfahren werden Ihre wirtschaftlichen Interessen nur bis zur Höhe des Verkehrswerts berücksichtigt. Ein deutlich höherer Preis lässt sich über das Verfahren nicht durchsetzen.
- Wie wir Sie begleitenEine einzelne Praxis übernimmt meist eine Kollegin oder ein Kollege aus der Region. Die Praxisbörse der Kassenärztlichen Vereinigung und der Berufsverband sind dafür gute Quellen, das Verfahren vor dem Zulassungsausschuss bleibt in jedem Fall. Bei Praxen mit angestellten Therapeuten oder mehreren Standorten wird der Kreis der Interessenten größer. Wir begleiten Praxen jeder Größe. Im kostenfreien ersten Gespräch klären wir, welcher Weg für Ihren Sitz infrage kommt.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Versorgungsauftrag und tatsächliche AuslastungVoller oder halber Sitz, und wie viele Behandlungsstunden wurden in den letzten Jahren tatsächlich erbracht? Eine Praxis, die kaum noch Patienten versorgt hat, lässt sich nur schwer nachbesetzen, weil es dann wenig fortzuführen gibt.
- Verfahren und PatientengruppeVerhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Therapie, Erwachsene oder Kinder und Jugendliche. Der Nachfolger muss die passende Fachkunde haben, damit er die Praxis fortführen kann.
- Räume und LageEin übernehmbarer Mietvertrag, gute Erreichbarkeit und Räume, die Vertraulichkeit wahren. Bei Praxen mit angestellten Therapeuten kommen deren Verträge und Genehmigungen hinzu.
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
PAPmed GmbHArbeitsmedizin2024an Arsipa (Warburg Pincus)
doctari GmbHPersonaldienstleistungen im Healthcare Bereich2018an Vitruvian Partners
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Kann ich mir meinen Nachfolger selbst aussuchen?
Sie können einen Wunschkandidaten haben, entscheiden tut der Zulassungsausschuss. Er berücksichtigt unter anderem berufliche Eignung, Dauer der Tätigkeit und ob ein Bewerber bereits in Ihrer Praxis angestellt war oder sie mit Ihnen gemeinsam geführt hat. Wer seinen Nachfolger früh in die Praxis holt, verbessert dessen Aussichten deutlich.
Kann ich einen halben Sitz abgeben und selbst weiterarbeiten?
Ja, das ist ein häufiger Weg. Sie beschränken Ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte, die andere Hälfte wird nachbesetzt. Auch hier prüft der Ausschuss in gesperrten Gebieten, ob nachbesetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie bisher in einem Umfang gearbeitet haben, der einen abgebbaren Teil erkennen lässt.
Was geschieht mit laufenden Therapien?
Am besten schließen Sie möglichst viele Behandlungen selbst ab und nehmen rechtzeitig keine neuen Langzeittherapien mehr an. Patienten, die beim Nachfolger weitermachen wollen, entscheiden das selbst. Ihre Unterlagen darf er erst mit ihrer Einwilligung einsehen. Ein Therapeutenwechsel in einer bewilligten Therapie ist in der Regel mit der Krankenkasse abzustimmen.
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Sprechen wir
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