Branchen / Gesundheitswesen / Heilpraktiker und Hebammen
Die Erlaubnis bleibt bei Ihnen, verkaufen lässt sich nur die Praxis.
Heilpraktiker und Hebammen üben ihren Beruf mit einer persönlichen Erlaubnis aus. Übertragen lässt sich deshalb nur die Praxis, und ihr Wert hängt davon ab, wie viel davon ohne Sie weiterläuft.
Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Käufer sind Berufskollegen mit eigener Erlaubnis, oft jemand, der schon in der Praxis mitarbeitet. Geburtshäuser und größere Hebammenpraxen übernimmt meist ein Team von Hebammen oder ein Trägerverein. Investoren und Gruppen spielen hier kaum eine Rolle.
Was bei Ihnen dazukommt
- Die Erlaubnis ist persönlichDie Heilpraktikererlaubnis wird einer Person erteilt und ist nicht übertragbar. Auch Hebamme darf sich nur nennen und Geburtshilfe leisten, wer die staatliche Erlaubnis hat. Ihr Nachfolger braucht also in jedem Fall eine eigene.
- Wie wir Sie begleitenEine einzelne Praxis übernimmt meist eine Kollegin oder ein Kollege, oft aus dem Berufsverband oder dem eigenen Umfeld. Bei einem Geburtshaus, einer Praxis mit mehreren Behandlern oder einer Schule mit Ausbildungsbetrieb wird der Kreis der Interessenten größer. Wir begleiten beides.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Bindung der Patienten an SieKommen die Menschen wegen Ihrer Person, wegen eines Verfahrens oder wegen der Praxis als Ort? Je mehr Kollegen schon in der Praxis mitarbeiten, desto eher bleiben Patienten nach der Übergabe.
- Woher die Einnahmen kommenHeilpraktiker leben von Selbstzahlern und privat Versicherten. Hebammen rechnen ihre Leistungen mit den Krankenkassen ab und ergänzen sie um Kurse. Käufer wollen sehen, wie regelmäßig diese Einnahmen sind.
- Räume, Ausstattung und TeamEin übernehmbarer Mietvertrag, Behandlungs- und Kursräume, Geräte. Bei Geburtshäusern und größeren Hebammenpraxen zählt vor allem, ob das Team zusammenbleibt.
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
PAPmed GmbHArbeitsmedizin2024an Arsipa (Warburg Pincus)
doctari GmbHPersonaldienstleistungen im Healthcare Bereich2018an Vitruvian Partners
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Lohnt sich ein Verkauf überhaupt, oder höre ich einfach auf?
Das hängt davon ab, was ohne Sie bleibt. Eine Praxis mit gutem Standort, eingeführtem Namen, mitarbeitenden Kollegen und gepflegter Patientenkartei hat für einen Nachfolger einen Wert. Eine Praxis, die ganz an Ihrer Person hängt, erzielt oft nur den Wert der Einrichtung. Eine ehrliche Einschätzung bekommen Sie von uns im kostenfreien Erstgespräch.
Darf ich meine Patientenkartei an die Nachfolgerin übergeben?
Nur mit Einwilligung der Patienten. Die Unterlagen enthalten Gesundheitsdaten. Üblich ist, dass Sie Ihre Patienten anschreiben, die Nachfolgerin vorstellen und um Zustimmung bitten. Bis dahin bleiben die Akten unter Verschluss. Ihre Aufbewahrungspflichten bestehen auch nach der Übergabe fort.
Wer kann ein Geburtshaus übernehmen?
Hebammen, einzeln oder als Team, häufig aus dem eigenen Haus. Das Geburtshaus rechnet auf Grundlage der Verträge mit den Krankenkassen ab und muss deren Anforderungen an Qualität und Ausstattung erfüllen. Ein neuer Träger muss diese Voraussetzungen ebenfalls nachweisen. Deshalb sollte die Übergabe mit genug Vorlauf geplant werden.
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Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.