Branchen / Bau und Gebäudetechnik
Der Auftragsbestand ist voll. Was bleibt davon übrig?
Im Bau entscheidet nicht der Umsatz, sondern was nach Abschluss der Baustelle übrig bleibt. Käufer schauen deshalb auf Kalkulation, laufende Projekte und Gewährleistung. Das gilt im Wohnungs- und Gewerbebau ebenso wie im Tiefbau, in der Sanierung, im Garten- und Landschaftsbau und in der Gebäudetechnik.
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Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Auftragsbestand und KalkulationWelche Aufträge sind unterschrieben, zu welchen Preisen, mit welchen Risiken bei Material und Terminen? Käufer prüfen laufende Baustellen einzeln, samt Nachträgen und angefangenen Arbeiten.
- Bauleiter und PoliereWer Baustellen selbstständig führt, ist für Käufer so wichtig wie der Auftrag selbst. Je mehr Projekte ohne Sie laufen, desto leichter fällt die Entscheidung.
- Referenzen und PräqualifikationIm Tiefbau und bei Infrastruktur vergeben vor allem öffentliche Auftraggeber. Dort zählen Referenzen, Präqualifikation und eingespielte Abläufe in der Vergabe. In der Gebäudetechnik und im Garten- und Landschaftsbau schauen Käufer zusätzlich auf Wartungs- und Pflegeverträge.
- Bürgschaften und GewährleistungVertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften binden Kreditlinien über Jahre. Käufer wollen wissen, welche Bürgschaften laufen, bei wem und wie viele Mängel in der Vergangenheit tatsächlich angefallen sind.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Für Bauunternehmen und Betriebe der Gebäudetechnik kommen meist drei Gruppen infrage. Welche passt, hängt von Ihrer Sparte und Ihrer Region ab.
- Bauunternehmen und BaugruppenGrößere Unternehmen, die eine Region, eine Sparte oder eine Mannschaft hinzugewinnen wollen. Im Tiefbau und in der Sanierung ist der Mangel an Fachkräften oft der eigentliche Kaufgrund.
- BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die Betriebe zu Gruppen zusammenführen, besonders in der Gebäudetechnik, in der Sanierung und im Garten- und Landschaftsbau. Die Führung vor Ort bleibt häufig bestehen.
- Nachfolger aus dem Betrieb oder von außenEin Bauleiter, ein Prokurist oder ein Bauingenieur von außen übernimmt, oft gemeinsam mit einem Investor. Entscheidend ist, dass Banken und Bürgschaftsgeber den Weg mitgehen.
Besonderheiten
Was in Ihrer Branche
dazukommt.
- Gewährleistung endet nicht mit dem VerkaufFür abgeschlossene Baustellen haftet das Unternehmen weiter. Käufer verlangen dafür meist eine Absicherung im Kaufvertrag, etwa Garantien oder einen Einbehalt.
- Persönliche Haftung für BürgschaftenViele Inhaber haften privat für die Bürgschaftslinien ihres Unternehmens. Diese Haftung muss beim Verkauf abgelöst werden. Das gehört früh auf den Tisch, denn manche Käufer können die Linien nicht ersetzen.
- Meisterpflicht, Bauhof und GerätIn vielen Bau- und Ausbaugewerken sowie in der Gebäudetechnik gilt die Meisterpflicht. Geht der einzige Meister mit Ihnen, braucht der Käufer Ersatz. Dazu kommt die Frage, ob Bauhof und Grundstück Ihnen privat gehören und ob sie mitverkauft oder vermietet werden.
„Mit Daniel, Philipp und Anatoliy hatten wir Partner an unserer Seite, die nicht nur jederzeit voll engagiert waren, uns zu unterstützen, sondern sich auch tief in unsere Vision, unser Geschäftsmodell und unsere Wachstumspläne eingearbeitet haben, um ein echter Sparringspartner zu sein.“
Zur Transaktion
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
Georg Sievert GmbHWärmedämmung2021an Nietiedt Gruppe
Neuraum Ventures GmbHDigitale Hausbau-Plattform (PropTech)2024an AVIV Germany GmbH
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Wie bewerten Käufer ein Bauunternehmen?
Käufer legen meist das Betriebsergebnis mehrerer Jahre zugrunde, weil einzelne Jahre im Bau stark schwanken. Sie bereinigen es um einmalige Effekte und schauen genau auf angefangene Arbeiten, denn dort entscheidet sich, ob das Ergebnis stimmt. Der Faktor hängt von Sparte, Auftragsbestand, Mannschaft und Ihrer eigenen Rolle ab. Wie Ihr Bauunternehmen dabei abschneidet, zeigt Ihnen unsere kostenfreie Analyse.
Ich hafte privat für Bürgschaften. Komme ich da beim Verkauf heraus?
Das ist das Ziel, und es wird im Kaufvertrag geregelt. In der Regel stellt der Käufer eigene Sicherheiten oder eigene Linien, damit Bank und Kautionsversicherer Sie aus der Haftung entlassen. Für lange laufende Gewährleistungsbürgschaften braucht es manchmal eine Übergangslösung.
Was ist mit der Gewährleistung für Baustellen, die längst abgerechnet sind?
Verkaufen Sie die Anteile an Ihrem Unternehmen, bleibt das Unternehmen gegenüber den Bauherren in der Pflicht. Der Käufer übernimmt diese Risiken also mit und will sie einschätzen können. Meist sichert er sich über Garantien im Kaufvertrag ab. Je besser Ihre Mängelhistorie dokumentiert ist, desto kleiner fällt diese Absicherung aus.
Bleiben Referenzen und Präqualifikation nach dem Verkauf erhalten?
Bei einem Verkauf der Anteile bleibt das Unternehmen dasselbe. Referenzen und Präqualifikation bleiben dann in der Regel bestehen. Wird der Betrieb dagegen auf eine neue Gesellschaft übertragen, ist das nicht selbstverständlich. Diese Frage klären wir, bevor über die Form des Verkaufs entschieden wird.
Ich verhandle jeden größeren Auftrag selbst. Ist das ein Hindernis?
Ein Hindernis ist es nicht, ein Thema schon. Käufer wollen sehen, dass Kalkulation und Angebote nicht allein in Ihrem Kopf liegen. Wer einen Kalkulator oder Bauleiter früh einbindet und die Übergabe eine Zeit lang begleitet, nimmt dem Käufer diese Sorge. Wie lange Sie bleiben, wird im Kaufvertrag vereinbart.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.