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Eine Privatschule hat meist einen Träger und keinen Eigentümer.

Die meisten Privatschulen sind genehmigte Ersatzschulen und werden von einem Verein, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen Gesellschaft getragen. Verkauft werden kann deshalb wenig, meist geht es darum, den richtigen neuen Träger zu finden.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Anmeldungen je JahrgangEin neuer Träger sieht auf die Schülerzahlen über mehrere Jahre, auf die Anmeldungen für die Eingangsklassen und auf Abgänge während der Schulzeit. Volle untere Jahrgänge tragen die Schule über viele Jahre.
  2. Genehmigung, Anerkennung, FinanzhilfeIst die Schule genehmigt oder staatlich anerkannt, darf sie selbst Abschlüsse vergeben? Wie hoch ist die Finanzhilfe des Landes, wie hoch das Schulgeld? Davon hängt ab, wie viel Spielraum ein neuer Träger hat.
  3. Gebäude, Lehrkräfte, SchulleitungWem gehört das Schulgebäude, wie lange läuft der Mietvertrag? Sind Lehrkräfte mit der nötigen Ausbildung da und eine Schulleitung, die bleibt? Ohne beides kann kein Träger die Genehmigung halten.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Infrage kommen andere Schulträger und Schulgruppen, die einen Standort oder eine Schulform hinzugewinnen wollen, bei gemeinnützigen Schulen auch Stiftungen sowie kirchliche und freie Träger. Beteiligungsgesellschaften interessieren sich vor allem für gewerblich geführte internationale Schulen und Ergänzungsschulen.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Die Genehmigung als ErsatzschuleEine Ersatzschule braucht die Genehmigung des Landes. Sie setzt unter anderem voraus, dass die Schule in Lehrzielen, Einrichtungen und Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurücksteht und dass Schüler nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden. Die Genehmigung ist an den Träger gebunden. Ein Trägerwechsel wird mit der Schulaufsicht abgestimmt, bevor etwas unterschrieben ist.
  2. Ergänzungsschulen und internationale SchulenSchulen, die keine öffentliche Schule ersetzen, etwa manche internationale Schulen oder berufliche Ergänzungsschulen, sind freier in Schulgeld und Trägerform und erhalten meist keine Finanzhilfe des Landes. Sie lassen sich eher wie ein gewerbliches Unternehmen verkaufen.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Unsere Schule wird von einem Verein getragen. Was kann ich als Gründer überhaupt verkaufen?

Den Verein selbst nicht, und sein Vermögen ist an den gemeinnützigen Zweck gebunden. Übergeben lässt sich die Trägerschaft an einen anderen Träger. Verkaufen lässt sich unter Umständen, was Ihnen privat oder einer eigenen Gesellschaft gehört, etwa das Schulgebäude. Wir sagen Ihnen im kostenfreien ersten Gespräch offen, wo wir helfen können und wo nicht.

Bleibt die Finanzhilfe des Landes nach einem Trägerwechsel erhalten?

Das hängt vom Privatschulgesetz Ihres Landes ab und davon, ob der neue Träger dessen Voraussetzungen erfüllt. Manche Länder knüpfen die Finanzhilfe an Bedingungen wie die Gemeinnützigkeit des Trägers. Deshalb gehört das Gespräch mit der Schulaufsicht an den Anfang und nicht ans Ende.

Wie verhindere ich, dass Eltern und Kollegium unruhig werden?

Indem zunächst niemand davon erfährt. Wir sprechen mögliche Träger anonym an, Ihr Name fällt erst nach Ihrer Freigabe und einer Vertraulichkeitszusage. Eltern und Kollegium informieren Sie, wenn der neue Träger feststeht und sagen kann, dass Konzept, Schulleitung und Schulgeld bleiben.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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