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Ein Friedhof ist selten verkäuflich. Ein Krematorium schon.

In diesem Feld ist zuerst zu klären, was Ihnen gehört. Der Friedhof selbst liegt fast immer bei Kommune oder Kirche. Verkaufen lassen sich ein privates Krematorium und Unternehmen, die Friedhöfe oder Bestattungswälder im Auftrag betreiben und pflegen.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Einäscherungen und EinzugsgebietDie Kunden eines Krematoriums sind Bestatter. Käufer sehen auf die Zahl der Einäscherungen über mehrere Jahre, auf die Treue der Bestatter und darauf, welche anderen Anlagen im Umkreis arbeiten oder geplant sind.
  2. Anlage und GenehmigungÖfen, Filter, Kühlräume, Abschiedsraum. Käufer prüfen die Genehmigung der Anlage, die Messberichte zu den Abgasen, den Energieverbrauch und den Aufwand für die nächste große Erneuerung.
  3. Verträge mit Kommune oder KircheWer Friedhöfe im Auftrag verwaltet oder pflegt, lebt von wenigen langen Verträgen. Käufer lesen Laufzeit, Kündigungsrechte und die Regelung für einen Inhaberwechsel, bevor sie über einen Preis sprechen.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für private Krematorien kommen andere Krematoriumsbetreiber, Bestattungsgruppen und Investoren mit langem Anlagehorizont infrage, gelegentlich auch die Kommune selbst. Unternehmen mit Betreiber- und Pflegeverträgen übernehmen meist Friedhofsgärtnereien, Betriebe aus dem Garten- und Landschaftsbau oder Anbieter von Bestattungswäldern.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Träger des Friedhofs bleibt die öffentliche Hand oder die KircheFriedhöfe dürfen in Deutschland in der Regel nur Kommunen und Religionsgemeinschaften tragen. Private Unternehmen arbeiten als Betreiber oder Dienstleister im Auftrag des Trägers, etwa bei Bestattungswäldern. Verkauft wird dann das Unternehmen mit seinen Verträgen, nicht der Friedhof. Ob der Vertrag einen Inhaberwechsel zulässt, prüfen wir zuerst.
  2. Private KrematorienOb private Unternehmen ein Krematorium betreiben dürfen, regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist es möglich. Die Anlage braucht eine Genehmigung und muss Grenzwerte für ihre Abgase einhalten. Käufer wollen früh wissen, ob Genehmigung und Auflagen bei einem Inhaberwechsel unverändert gelten.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Unser Krematorium gehört mehreren Bestattern gemeinsam. Lässt sich das verkaufen?

Ja, wenn die Gesellschafter sich einig sind. Für Käufer ist wichtig, ob die bisherigen Eigentümer ihre Verstorbenen auch nach dem Verkauf dort einäschern lassen. Häufig wird das im Kaufvertrag für eine gewisse Zeit vereinbart. Wir sprechen zuerst mit allen Gesellschaftern, bevor ein Käufer angesprochen wird.

Mein Vertragspartner ist die Kommune. Muss sie einem Verkauf zustimmen?

Das steht in Ihrem Vertrag. Viele Betreiberverträge sehen vor, dass ein Wechsel des Inhabers angezeigt oder genehmigt werden muss. Wir lesen den Vertrag am Anfang und stimmen mit Ihnen ab, wann die Kommune eingebunden wird. Vorher sprechen wir Käufer nur anonym an.

Unsere Öfen laufen mit Gas. Fragen Käufer nach den Energiekosten?

Ja, sehr genau. Sie sehen auf den Verbrauch je Einäscherung, auf Ihre Lieferverträge und darauf, ob sich gestiegene Kosten an die Bestatter weitergeben ließen. Pläne für eine sparsamere oder elektrische Anlage sind für Käufer ein Thema, weil sie die nächste große Ausgabe bestimmen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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