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Mandanten kommen zu Ihnen, nicht zur Kanzlei. Lässt sich das ändern?
Eine Anwaltskanzlei dürfen nur Rechtsanwälte und Angehörige bestimmter anderer freier Berufe übernehmen. Wer kauft, fragt zuerst, ob die Mandate auch ohne Sie in der Kanzlei bleiben.
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Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Infrage kommen Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Region oder Ihrem Fachgebiet, größere Kanzleien, die einen Standort oder ein Rechtsgebiet ergänzen wollen, und angestellte Anwälte oder jüngere Partner aus der eigenen Kanzlei. Reine Finanzinvestoren dürfen sich an einer Anwaltskanzlei nicht beteiligen.
Was bei Ihnen dazukommt
- Nur Berufsträger dürfen kaufenGesellschafter einer Anwaltsgesellschaft dürfen nur Rechtsanwälte und Angehörige bestimmter anderer freier Berufe sein, die in der Kanzlei mitarbeiten. Ein Käufer ohne Zulassung scheidet damit aus. Das verkleinert den Kreis, macht die Suche aber auch überschaubar.
- Akten nur mit EinwilligungIhre Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber dem Käufer. Mandatsakten dürfen in der Regel erst übergeben werden, wenn der Mandant zugestimmt hat. Bis dahin arbeitet der Käufer mit anonymisierten Zahlen.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Wiederkehrende MandateDauerberatung von Unternehmen, Rahmenvereinbarungen und Mandanten, die seit Jahren wiederkommen, sind für Käufer mehr wert als Einzelfälle, die jedes Jahr neu gewonnen werden müssen.
- Fachgebiete und BerufsträgerEine Kanzlei mit klarem Schwerpunkt, etwa Arbeitsrecht, Baurecht oder Erbrecht, und mit angestellten Anwälten, die Mandate selbstständig führen, lässt sich leichter übergeben als eine Einzelkanzlei.
- Honorare und offene VerfahrenKäufer sehen sich an, wie abgerechnet wird: nach Gesetz, nach Stunden oder pauschal. Sie fragen nach offenen Forderungen, laufenden Verfahren und nach Haftungsfällen der letzten Jahre.
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Ich bin Einzelanwalt. Gibt es für meine Kanzlei überhaupt einen Käufer?
Oft ja, aber der Käufer bezahlt nur für Mandate, die voraussichtlich bleiben. Das gelingt am besten, wenn Sie den Nachfolger eine Zeit lang begleiten und persönlich einführen. Viele Übergaben beginnen deshalb mit einer gemeinsamen Tätigkeit in einer Sozietät.
Ich bin auch Notar. Was geschieht mit dem Notariat?
Das Notaramt können Sie nicht verkaufen. Es ist ein öffentliches Amt, über die Stelle entscheidet die Justizverwaltung. Übergeben lässt sich der anwaltliche Teil Ihrer Kanzlei mit Büro und Mitarbeitern. Käufer rechnen deshalb nur mit dem Anwaltsumsatz.
Wie erfahren Mitarbeiter und Mandanten von meinen Plänen?
Von Ihnen, und erst dann, wenn Sie es wollen. Käufer werden zunächst anonym angesprochen. Ihr Name wird erst genannt, wenn Sie zugestimmt haben und der Käufer Vertraulichkeit zugesagt hat. Den Zeitpunkt für Mitarbeiter und Mandanten legen Sie später gemeinsam mit dem Käufer fest.
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Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
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Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.